Als Ihr Pflegedienst mit ausgebildeten
Fachkräften übernehmen wir die Grund-
und Behandlungspflege - dazu gehört:
•
umfassende Körperpflege
- Waschen
- Nagelpflege,
- Haut- und Haarpflege, Rasur
- Mund- und Zahnhygiene
- Hilfe beim An- und Ausziehen etc.
•
Ernährung
- mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Unterstützung beim Essen
- Vorbereitung von Sondernahrung
•
Mobilisation
- Hilfe beim Aufstehen
- Hilfe beim Schlafengehen
- Begleitung zu Arztterminen
- Unterstützung bei der Benutzung von Gehhilfen
(hier: erste Schritte mit dem Hilfsmittel)
- Gehübungen
- Hilfe und Unterstützung beim Treppensteigen (z.B.
mit dem Gehstock)
- Hilfe beim Toilettengang
•
medizinisch-pflegerische Versorgung
- Medikamentengabe
- akute und chronische Wundversorgung -
Verbandswechsel
- Inkontinenzversorgung
- Stomaversorgung
- Pflege des Dauerkatheters
Pflege zuhause durch Ihren
Bei der pflegerischen Unterstützung unserer Patienten
im Rahmen der Grund- und Behandlungspflege
sind wir bei allen täglichen Pflegemaßnahmen
hilfestellend oder ausführend da, um zum Erhalt der
Mobilität und Gesundheitsfürsorge beizutragen.
Unser Ziel ist es, das Leben zuhause sicherzustellen,
solange es möglich ist.
Für Notfälle haben wir außerhalb der
Regelbetreuungszeiten einen Bereitschaftsdienst, der
selbstverständlich auch am Wochenende oder an
Feiertagen für Sie da ist.
Im Rahmen unserer Fürsorge bieten wir den
pflegenden Angehörigen Schulungen
(z.B. Verbandswechsel oder ähnliches) an.
Behandlungspflege
Nicht nur als Pflegebedürftiger im fortgeschrittenen
Alter (mit Pflegegrad), auch nach schwerer Krankheit
oder nach einem Unfall übernehmen wir die
medizinische Fachpflege zu Hause.
In Abstimmung mit Ihrem Arzt stellen unsere
Pflegekräfte die Weiterversorgung in Ihrer gewohnter
Umgebung sicher.
Die Behandlungspflege soll den Fortschritt der
Genesung oder Verbesserung des Gesundheits-
zustands unterstützen. Ziel dabei ist es, eine
Verschlechterung des Genesungszustandes nach
Entlassung aus der stationären Pflege in die häusliche
Pflege zu verhindern.
Die Behandlungspflege kann dauerhaft oder
vorübergehend verordnet werden, um einen
Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder eine erneute
stationäre Behandlung zu vermeiden.
Die Notwendigkeit der häuslichen Behandlungspflege
wird vom behandelnden Arzt verordnet und beinhaltet
beispielswiese:
•
Wundversorgung
- Kompressionstherapie (Anlegen von Verbänden
oder Anziehen von Stützstrümpfen)
- Insulinspritzen bei Diabetes-Patienten
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
- und auch alle Leistungen im Rahmen der
Grundversorgung
Die Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung
und muss zwingend vom behandelnden Arzt verordnet
werden. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse
(Krankenversicherung).
Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel 10% der
Kosten/Tag (höchstens 28 Tage im Jahr), sowie
maximal € 10,-/Verordnung als Zuzahlung leisten.
Pflegedienst Sonnenblume
Egerstr. 16 | 95615 Marktredwitz
Tel. 09231-7908846
0152 - 34505248
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gabriele@pflegedienst-sonnenblume-mak.de