Haushaltshilfe durch Ihren
Gleichgültig ob
mit oder ohne Pflegegrad,
vorübergehend oder regelmäßig,
wir unterstützen Sie bei all den Haushaltsaufgaben,
die Ihnen nicht mehr so leicht fallen, wie früher
oder bei denen Sie sich unsicher fühlen.
Auch wenn Sie in Ihrem Alltag noch gut alleine zurecht
kommen, das Abnehmen von Vorhängen, beispiels-
weise und dabei auf eine Leiter zu steigen, kann im Alter
zu einer Gefahr werden. Lassen Sie sich dabei helfen,
wir unterstützen Sie bedarfsorientiert im Haushalt -
stundenweise oder täglich - ganz wie Sie es wünschen.
Und wenn Ihr Bedarf an Hilfe und Unterstützung mehr
wird, sind wir flexibel und bieten Ihnen weitere
Möglichkeiten der haushaltsnahen Dienstleistungen für
Ihren entspannten und sicheren Alltag.
Ab der Einstufung in einen Pflegegrad stehen Ihnen
Leistungen aus der Pflegeversicherung zu:
•
Ab Pflegegrad 1
ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ pro Monat
•
ab Pflegegrad 2 erhalten Sie die Leistungen der
Grundpflege
Pflegedienst Sonnenblume
Egerstr. 16 | 95615 Marktredwitz
Tel. 09231-7908846
0152 - 34505248
Email:
gabriele@pflegedienst-sonnenblume-mak.de
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit/Unfalls
(auch nur für eine begrenzte Zeit), Behinderung
oder altersbedingte Beschwerden Ihren Haushalt
oder auch nur einzelne Aufgaben der Haushaltführung
nicht mehr alleine bewältigt können unterstützen wir Sie
in genau der Form, die Sie aktuell benötigen.
Selbst einfache Aufgaben im Haushalt, können für
Senioren und Pflegebedürftige zur fast unüberwindbaren
Herausforderung werden. Wir übernehmen für Sie die
Hauswirtschaft oder verschiedene Teilaufgaben daraus:
•
Einkaufen
•
Wäsche waschen, Wäsche bügeln
•
Aufräumen und Putzen, Bettenbeziehen,
Gardinenpflege, Fenster putzen, Boden wischen,
staubsaugen,
… das und Vieles mehr.
Wir haben
- passend zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen -
die Hilfe und Unterstützung für Ihre Aufgaben.
Wer übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe?
•
Pflegekasse
•
Krankenkasse
•
Unfallversicherung
•
oder Sie privat
Die Kosten der Haushaltshilfe bei Pflegebedürftigen
mit Pflegegrad werden teilweise von der Pflege-
kasse übernommen, z.B. als Teil der häuslichen
Pflege oder als Betreuungs- und Entlastungs-
leistungen.
Wenn Ihnen Ihr Arzt z.B. nach einem Unfall oder
Krankenhausaufenthalt oder nach schwerer
Krankheit die häusliche Krankenpflege verordnet
können diese Leistungen von der Krankenkasse
übernommen werden.
Wenn Sie eine private Unfallversicherung
abgeschlossen haben, ist die hauswirtschaftliche
Unterstützung nach einem Unfall als Versicherungs-
leistung unter Umständen enthalten.
Sie können die Kosten für Ihre Haushaltshilfe selbst
übernehmen ( auch ohne Pflegegrad).
Menschen im forgeschrittenen Alter fällt es
zunehmend schwerer, Ihren Haushalt oder Teil-
bereiche aus der Haushaltsführung zu erfüllen.
Häufig braucht es bereits vor einer Pflegebe-
dürftigkeit Unterstützung für die schwereren
Aufgaben. Unsere Unterstützung der Haushaltshilfe
dürfen Sie auch ohne schwere körperliche
Einschränkungen oder Pflegegrad beauftragen